Jedes Unternehmen ist verpflichtet, sich einer Ausgleichskasse für Familienzulagen anzuschliessen. Die HIKF führt die Freiburgische zwischenberufliche Ausgleichskasse für Familienzulagen (CAFAL). Diese private Institution erhebt einen Beitrag, der auf der Lohnmasse basiert, die der AHV gemeldet wird und vergütet angeschlossenen Arbeitgebern die Zuwendungen.

Bestimmungen der CAFAL für das Jahr 2024

2.22% von der AHV gemeldeten Lohnmasse

Dies entspricht:
  Basisbeitrag 2.14%  
  Beitrag zum Berufsbildungsfonds 0.04%  
  Beitrag zum familienergänzenden Betreuungsfonds 0.04%  
 
Folgende Leistungen werden 2024 ausbezahlt:
  CHF 265.- pro Monat und pro Kind bis zum abgeschlossenen 16. Lebensjahr
  CHF 325.- pro Monat und pro Kind zwischen 15 und 25 Jahren für diejenigen Kinder, welche ihr Studium fortsetzen oder eine Lehre absolvieren
  CHF 20.- pro Monat zusätzlich ab dem 3. Kind
 CHF 1’500.- als einmalige Geburts- oder Aufnahmezulage